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Verkürzte Öffnungszeiten – erhöhte Risiken!

Der Gesetzgeber hat die Öffnungszeiten verkürzt. Die daraus resultierenden Gefahren sind mehr als deutlich. Umsatzrückgänge sind erst der Anfang.

Durch diese Gesetzesänderung werden leider gleichzeitig die „Geschäftszeiten“ einer ganz anderen Branche flexibler – die der Einbrecher. In einer über 24 Stunden geöffneten Spielstätte hatte das Risiko „Einbruchdiebstahl“ nur eine untergeordnete Rolle, denn die Spielstätte war ja rund um die Uhr unter Kontrolle. Was aber passiert, wenn die Spielstätte jetzt täglich mehrere Stunden vollständig geschlossen ist? Hand aufs Herz: Wann haben Sie zuletzt Ihre Sicherungsmaßnahmen geprüft und dem aktuellen Stand der Technik angepasst?

Ein erster Schritt zu mehr Sicherheit

Mechanische und elektronische Sicherungen können einem potentiellen Einbrecher sein Handwerk erschweren – zu 100 % verhindern kann man einen Einbruch jedoch nicht. Um aber zumindest die Folgen eines Einbruchdiebstahls zu minimieren, hilft nur eine, individuell auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasste Einbruchdiebstahlversicherung. Als verantwortungsbewusster Unternehmer haben Sie Ihre Sachsubstanzwerte gegen existenzbedrohende Risiken wie Feuer oder Leitungswasser versichert – aber sind die Verträge auch bereits den aktuellen Bedingungen und der veränderten Gefahrensituation angepasst? Für Spielstätten, die in der Vergangenheit 24 Stunden geöffnet waren gilt, dass die verkürzten Öffnungszeiten auch dem Versicherer anzuzeigen sind, da es sich hierbei um eine Risikoerhöhung handelt, die u. U. zusätzliche Sicherungsvoraussetzungen erfordert.

Einbruchschutz

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